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Gonorrhoe:


Die Gonorrhoe ist eine schwere, durch Geschlechtsverkehr übertragene Erkrankung. Sie wird durch die Bakterien Gonokokken ausgelöst. Als Geschlechtsverkehr werden sämtliche Formen bezeichnet, die die Erkrankung übertragen können. Dies gilt damit sowohl für analen, oralen als auch genitalen Sex. Es geht sogar, daß die Mutter die Erkrankung auf das Kind überträgt.


 

Wie verläuft die Erkrankung?

 

Man geht davon aus, daß die Symptome 2-3 Tage nach dem Kontakt mit einer infizierten Person auftreten. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass viele Menschen die Gonorrhoe verbreiten, ohne daß sie selber Probleme haben. Ihr Geschlechtspartner muß daher gar nicht wissen, daß er unter Gonorrhoeleidet. Die im Laufe der Erkrankung auftretenden Symptome äußern sich durch Nässen oder Eiter am Penis, der Vagina oder dem Enddarm. Ebenso können hier Krusten und Schwellungen vorkommen. Häufig berichten die Patienten über einen brennenden Schmerz beim Wasserlassen sowie über Schmerzzustände und Krämpfe im Unterbauch sowie Schmerzen in den Hoden beim Mann. Es können eine Reihe von Komplikationen, wie z.B. die Sterilität, auftreten, die insbesondere dann vorkommen, wenn die Erkrankung nicht früh genug therapiert wird. Es kann jedoch auch vorkommen, dass die Gonokokken sich über das Blut verteilen und dann das Herz oder auch das Gehirn schädigen. Bei den Neugeborenen, bei denen es über das Genital der Mutter in die Augen gelangen kann, kann es sogar zur Blindheit beim Neugeborenen führen.


 

Was kann Ihr Arzt tun?


Es ist für Sie, sowie zur Vermeidung weiterer Ansteckung, wichtig, dass frühzeitig therapiert wird. Heute existieren viele Methoden, die Krankheit zu diagnostizieren. Bezüglich der Behandlung können die Gonokokken nach wie vor sehr gut mit verschiedenen Antibiotika behandelt werden. Es besteht daher überhaupt kein Grund, daß die Therapie verschleppt wird. Bei frühzeitigem Therapiebeginn ist die Behandlung in der Regel sehr schnell abgeschlossen.


 

Was sollten Sie beachten?

 

Sie selbst können nicht erkennen, wann Ihre Krankheit nicht mehr ansteckungs-gefährlich ist. Sie sollten jedes Mal Kondome benutzen, wenn Sie Sex haben. Sie sollten unbedingt nur Sex mit Menschen haben, die Sie genau kennen, von denen Sie wissen, daß diese auch nur mit Ihnen Sex haben. Wenn bei Ihnen eine Gonorrhoefestgestellt wurde, sollten Sie auf keinen Fall Geschlechtsverkehr mit Ihrem Partner haben, bis die Therapie beendet wurde. Die gesetzlich vorgeschriebene Behandlung ist für Ihre eigene Gesundheit von größter Bedeutung ebenso wie für diejenige Ihrer Angehörigen.


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1. Bei Geschlechtsverkehr wechselnden Partnern besteht die Gefahr der Ansteckung mit Geschlechtskrankheiten. Männer und Frauen, die ein leichtsinniges Geschlechtsleben führen, sind häufig krank. Oft kommt es unter Alkoholeinfluß zu Ansteckungen. Geschlechtliche Enthaltsamkeit ist nicht gesundheitsschädlich. Der beste und sicherste Schutz gegen Krankheit und Gesundheitsschädigung liegt in einer sauberen, einfachen und gesunden Lebensführung. Tripper kann bei Mädchen im Kindesalter auch durch verunreinigte Bettlaken, Handtücher, Badeschwämme usw. übertragen werden. Eitrige Augenentzündungen der Neugeborenen, die oft durch Tripper hervorgerufen werden, müssen wegen der Gefahr der Erblindung unverzüglich ärztlich behandelt werden.
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2. Vermindert, aber nicht aufgehoben werden die Gefahren des außerehelichen Geschlechtsverkehrs durch Schutzmaßnahmen, über die Ärzte und Beratungsstellen sachgemäße Auskunft erteilen können.

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3. Tripper tritt meist sehr bald nach der Ansteckung auf.

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4. Wer auch nur die geringsten Veränderungen an seinen Geschlechtsteilen (Ausfluß, Brennen, Abschürfungen, Geschwüre, Risse, Knötchen, Drüsenschwellungen usw.) bemerkt, soll sofort einen Arzt aufsuchen. Dieser stellt durch mikroskopische Untersuchung fest, ob eine Geschlechtskrankheit vorliegt. Frühzeitig und sachgemäß behandelte Geschlechtskrankheiten sind fast immer heilbar. Durch sofortige Feststellung und Behandlung der ersten Krankheitserscheinungen wird schweren Leiden vorgebeugt. Auch nach Trippererkrankungen sind trotz der sehr guten und schnellen Heilungsmöglichkeit Nachuntersuchungen erforderlich.
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5. Wer sich nicht gründlich untersuchen oder behandeln läßt, so daß dadurch die Gefahr einer weiteren Verbreitung seiner Krankheit entsteht, kann nach den gesetzlichen Vorschriften zu ärztlicher Untersuchung und Behandlung gezwungen, nötigenfalls sogar in ein Krankenhaus gebracht werden.
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6. Eine überstandene Geschlechtskrankheit schützt nicht vor weiteren Ansteckungen. Bei allen Erkrankungen soll dem Arzt von einer überstandenen Geschlechtskrankheit Mitteilung gemacht werden.
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7. Wer an einer Geschlechtskrankheit leidet darf kein Blut spenden.
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8. Wer geschlechtskrank war, muß sich vor Wiederaufnahme des Geschlechtsverkehrs vergewissern, daß die Krankheit nach dem Urteil des behandelnden Arztes nicht mehr übertragbar ist.