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Syphilis:


Die Syphilis ist eine schwere Erkrankung, die durch Bakterien hervorgerufen und im wesentlichen beim Geschlechtsverkehr übertragen wird. Als Geschlechtsverkehr werden sämtliche Formen bezeichnet, die die Erkrankung übertragen können. Dies gilt damit sowohl für analen, oralen als auch genitalen Sex.


 

Wie verläuft die Erkrankung?

 

Als erste Anzeichen der Erkrankung fallen zumeist die Entstehung kleiner Ulzeration (Geschwüre) oder Krusten ins Auge. Diese entstehen dort, wo das die Krankheit auslösende Bakterium (Spirochäten) den Körper befallen haben. Im 2. Stadium der Erkrankung folgt dann ein Ausschlag mit roten Flecken. Die Infektion betrifft den gesamten Körper. Als infektiös sind nun viele Körperflüssigkeiten zu betrachten. Hierbei spielen insbesondere Scheidensekret, Sperma, Blut oder auch Speichel infizierter Personen eine Rolle. Man kann aber in aller Regel aber sagen, daß ein intensiver Kontakt die Infektion auslöst. Nach dem Auftreten der ersten Infektion, die aus einem Ulkus besteht, können die Symptome innerhalb der ersten 6 Monate ohne jede Residuen wegbleiben. Daraus dürfen Sie aber auf keinen Fall schließen, daß Sie gesundet sind. In aller Regel verteilen sich die Bakterien nach wie vor im befallenen Körper. Im 3. Stadium der Syphilis können schwere Herzkrankheiten, Gehirnschäden oder sogar der Tod eintreten.


 

Was kann Ihr Arzt tun?

 

Wenn eine rechtzeitige Behandlung unterbleibt, kann die Syphilis bis in das 3. Stadium kommen. Es ist daher, sowie zur Vermeidung weiterer Ansteckung, wichtig, dass frühzeitig therapiert wird. Heute existieren viele Methoden, die Krankheit zu diagnostizieren. Zum einen kann man einen Abstrich von der Ulzeration machen, wenn die Erkrankung erst seit kurzem besteht. Es gibt zudem verschiedene Bluttests, die die Krankheit ebenfalls mit hoher Sensitivität nachweisen können. Im Gegensatz zu vielen anderen Infektionskrankheiten lässt sich die Syphilis mit Antibiotika nach wie vor gut behandeln. Penicillin ist zum Beispiel bei der Syphilis noch hochwirksam. Es besteht also keinerlei Grund, die Erkrankung zu verschleppen. Wichtig ist, daß die Diagnose frühzeitig gestellt wird. Die gesetzlich vorgeschriebene Behandlung ist für Ihre eigene Gesundheit von größter Bedeutung ebenso wie für diejenige Ihrer Angehörigen.


 

Was sollten Sie beachten?

 

Sie selbst können nicht erkennen, wann Ihre Krankheit nicht mehr ansteckungs-gefährlich ist. Sie sollten auf keinen Fall Geschlechtsverkehr haben, solange bei Ihnen der Verdacht der Erkrankung besteht. Wenn Sie vorher ge-schlechtlich verkehren, gefährden Sie Ihre Mitmenschen. Zudem nennen wir im folgenden einige wichtige Punkte, die Sie unbedingt beachten sollten:


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1. Bei Geschlechtsverkehr wechselnden Partnern besteht die Gefahr der Ansteckung mit Geschlechtskrankheiten. Männer und Frauen, die ein leichtsinniges Geschlechtsleben führen, sind häufig krank. Oft kommt es unter Alkoholeinfluß zu Ansteckungen. Syphilis kann auch durch unmittelbare Berührung kranker Körperstellen, z.B. durch Küsse usw., jedoch nur ausnahmsweise durch gemeinsame Benutzung von Ess- und Trinkgeschirren, Tabakspfeifen u.ä., übertragen werden.
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2. Vermindert, aber nicht aufgehoben werden die Gefahren des außerehelichen Geschlechtsverkehrs durch Schutzmaßnahmen, über die Ärzte und Beratungsstellen sachgemäße Auskunft erteilen können.

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3. Wer auch nur die geringsten Veränderungen an seinen Geschlechtsteilen (Ausfluß, Brennen, Abschürfungen, Geschwüre, Risse, Knötchen, Drüsenschwellungen usw.) bemerkt, soll sofort einen Arzt aufsuchen. Dieser stellt durch mikroskopische Untersuchung fest, ob eine Geschlechtskrankheit vorliegt. Frühzeitig und sachgemäß behandelte Geschlechtskrankheiten sind fast immer heilbar. Durch sofortige Feststellung und Behandlung der ersten Krankheitserscheinungen wird schweren Leiden vorgebeugt. Um des dauernden Erfolges sicher zu sein, müssen besonders Syphiliskranke oft lange behandelt oder häufig nachuntersucht werden. Dies gilt auch dann, wenn sie sich schon ganz gesund fühlen und äußere Krankheitserscheinungen nicht mehr vorhanden sind.

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4. Wer sich nicht gründlich untersuchen oder behandeln läßt, so daß dadurch die Gefahr einer weiteren Verbreitung seiner Krankheit entsteht, kann nach den gesetzlichen Vorschriften zu ärztlicher Untersuchung und Behandlung gezwungen, nötigenfalls sogar in ein Krankenhaus verbracht werden.
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5. Eine überstandene Geschlechtskrankheit schützt nicht vor weiteren Ansteckungen. Bei allen Erkrankungen soll dem Arzt von einer überstandenen Geschlechtskrankheit Mitteilung gemacht werden. Dies gilt insbesondere für Frauen, die zu irgendeiner Zeit an Syphilis gelitten haben, bei Eintreten einer Schwangerschaft, da sonst die Gefahr besteht, daß eine notwendige Behandlung übersehen und das Kind krank geboren wird.
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6. Wer an einer Geschlechtskrankheit leidet oder zu irgendeiner Zeit an Syphilis gelitten hat, darf kein Blut spenden.
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7. Wer geschlechtskrank war, muß sich vor Wiederaufnahme des Geschlechtsverkehrs vergewissern, daß die Krankheit nach dem Urteil des behandelnden Arztes nicht mehr übertragbar ist.